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Arbeitslosengeldanspruch bei unentgeltlichen Ehrenämtern

SozialversicherungARD 5024/12/99 Heft 5024 v. 30.4.1999

( AlVG § 7 Abs 3, § 12 Abs 6 ) Ist ein Vereinsobmann infolge seiner, wenn auch unentgeltlichen ehrenamtlichen Tätigkeit nicht verfügbar, hat er weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch - nach Erschöpfung desselben - Anspruch auf Notstandshilfe.

VwGH 97/08/0106 v. 22.12.1998

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