AÜG § 10
KV-Arbeitskräfteüberlassung: Abschnitt IX/3
Wird ein dem KV-Arbeitskräfteüberlassung unterliegender Arbeiter an einen Betrieb überlassen, der einem Referenzverband iSd Abschnitt IX Abs 4 KVAÜ angehört und in dem die betriebsübliche Lohnhöhe in einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Beschäftiger und dem Betriebsrat geregelt ist, gebührt dem Arbeiter ein um 5 % erhöhter Referenzzuschlag zum Mindestlohn nach dem Beschäftiger-KV (Abschnitt IX/3 KVAÜ).