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Arbeitsentgelt nach schwebender rechtsunwirksamer Entlassung

ArbeitsrechtARD 4776/16/96 Heft 4776 v. 17.9.1996

(ASGG § 61, ArbVG § 122 Abs 1, ABGB § 1431) Zwischen Setzung eines Entlassungsgrundes und der gerichtlichen Zustimmung zur Entlassung ausbezahltes Arbeitsentgelt eines freigestellten BR-Mitglieds kann nicht zurückgefordert werden.

ASG Wien 27 Cga 54/96z v. 26.04.1996, Berufung erhoben

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