( ASGG § 51 Abs 3 ) Gemäß § 51 Abs 3 ASGG stehen den Arbeitnehmern auch Personen gleich, die, ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, im Auftrag und für Rechnung bestimmter Personen Arbeit leisten und wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind.
OLG Wien 10 Ra 14/96v und 10 Ra 262/96i v. 30.09.1996