(ABGB § 1029) Mangels Vorbehalts des Hausverwalters beim Abschluß eines Hausbesorgerdienstvertrages sind als Arbeitgeber des Hausbesorgers die Liegenschaftseigentümer und nicht der Hausverwalter anzusehen.
OGH 9 Ob A 15/96 v. 27.03.1996
Aus der aus dem HbG abzuleitenden grundsätzlichen Arbeitgebereigenschaft des Hauseigentümers folgt nicht zwingend, daß einzelne Hausbesorgervertragsverhältnisse nicht einen anderen Vertragspartner des Hausbesorgers als den Hauseigentümer aufweisen könnten, zumal auch eine analoge Anwendung der Bestimmungen des HbG in Fällen, in denen eine andere Person als der Hauseigentümer Vertragspartner des Hausbesorgers ist, nicht ausgeschlossen ist.