(HbG § 18 Abs 6 lit d) Die von einem Hauseigentümer geplante Verrichtung der Hausbesorgerarbeiten durch Arbeiter, die in seinem Unternehmen beschäftigt sind, stellt keinen Grund für die Auflösung des Hausbesorgerpostens dar.
OGH 9 Ob A 2097/96i v. 12.06.1996
in Abänderung von OLG Wien 10 Ra 151/95 v. 26. 2. 1996