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Zur Bestellung eines Notgeschäftsführers

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/99AnwBl 2025, 308 Heft 5 v. 30.4.2025

1. Das Gericht hat gem § 15a GmbHG in dringenden Fällen einen Notgeschäftsführer zu bestellen, sofern die zur Vertretung erforderlichen Geschäftsführer fehlen oder kein Geschäftsführer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

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