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Ne bis in idem

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2025/32AnwBl 2025, 81 Heft 2 v. 25.1.2025

Gem § 17 Abs 1 StPO ist die neuerliche Verfolgung desselben Verdächtigen wegen derselben Tat nach rechtswirksamer Beendigung eines Strafverfahrens, wie etwa nach rk Verurteilung, unzulässig. Bei diesem Verbot der wiederholten Strafverfolgung (innerstaatliches ne bis in idem) handelt es sich um ein aus § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO beachtliches Verfolgungshindernis.

11 Os 40/24b

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