Im Jahr 2020 (FN ) wurde in Liechtenstein der eigenständige, faktisch aber vor allem durch Rechtsanwälte auszuübende (FN ) (und durch diese wohl auch tatsächlich ausgeübte) (FN ) Beruf des Notars eingeführt. Anlässlich der Einführung dieses (Anwalts-)Notariats, das zwar hierzulande gemäß den Unvereinbarkeitsbestimmungen der § 7 Abs 1 NO und § 20 lit b RAO so nicht zulässig wäre, aber potenziell auf den heimischen Markt "ausstrahlt", wurden in Österreich mehrere Beiträge veröffentlicht. (FN ) Fraglich war die Zulässigkeit eines solchen "Ausstrahlens", insb (1) ob ein österreichischer (in der Folge: ö) Rechtsanwalt gleichzeitig als liechtensteinischer (in der Folge: lie) Notar tätig werden darf (FN ) und (2) wie mit Notarprodukten (ö-)lie (Anwalts-)Notare in Österreich umzugehen ist. (FN ) Auf beide Fragen, die dem Vernehmen nach verstärkt an Praxisrelevanz gewinnen, (FN ) gab das OLG Wien jüngst und unter Einarbeitung der zuvor genannten Beiträge (FN ) eine mittlerweile offenbar rechtskräftige (FN ) Antwort. Diese sorgt aus Notarperspektive (FN ) für eine Abschottung. Wenngleich ausführlich und nach Ansicht des Verfassers insgesamt sehr sorgfältig begründet, sollen - im Anschluss an eine kurze Skizze des konkreten Sachverhalts - die Kernpositionen des OLG einer kritischen Würdigung unterzogen werden.

