Der österreichische Gesetzgeber handhabt Beteiligungen an Rechtsanwaltsgesellschaften tendenziell restriktiv. Aus gutem Grund, denn mit erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten für berufsfremde Personen kommt es zu weiteren Spannungen mit den anwaltlichen Grundprinzipien. Angesichts der Vorgaben des Gesellschaftsrechts benötigt das anwaltliche Berufsrecht spezifische Sonderregelungen, die das Gesellschaftsrecht stellenweise modifizieren.

