Dass das Einkommen des Unterhaltsschuldners nach freier Würdigung geschätzt werden kann, wenn ihm eine Verletzung seiner Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung des Einkommens zur Last fällt, ändert nichts daran, dass das Gericht in dem Fall, dass eine Partei (hier der Unterhaltsschuldner) Urkunden nicht vorlegt, deren Vorlage auch mittels Verhängung einer Geldstrafe durchgesetzt werden kann.
9 Ob 82/25m

