vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs bei Eigentumsfreiheitsklage gegen Agrargemeinschaft

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2025/219AnwBl 2025, 586 Heft 10 v. 31.10.2025

Die Gerichtsbarkeit in privatrechtlichen Angelegenheiten ("bürgerlichen Rechtssachen") wird, soweit sie nicht durch besondere Gesetze an andere Behörden verwiesen sind, nach § 1 JN von den ordentlichen Gerichten ausgeübt. Im Zweifel, also wenn keine anderslautende gesetzliche Regelung besteht, ist daher für privatrechtliche Ansprüche der ordentliche Rechtsweg zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!