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Gesetzliches Vorausvermächtnis des Ehegatten: Kunstsammlung des Erblassers

RechtsprechungJudikaturMoritz ZoppelAnwBl 2025/209AnwBl 2025, 575 Heft 10 v. 31.10.2025

Kunstwerke, die nicht ohnehin als Werke der angewandten Kunst im Haushalt eine Gebrauchsfunktion erfüllten, können unter das Vorausvermächtnis nach § 745 Abs 1 ABGB fallen, wenn sie durch Aufhängen oder Aufstellen zur Dekoration der Ehewohnung dienten. Das gilt aber nicht, wenn im Einzelfall die Funktion als Wertanlage oder als Bestandteil einer Kunstsammlung so deutlich in den Vordergrund trat, dass die Dekorationsfunktion nur mehr ganz untergeordnete Bedeutung hatte.

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