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Auswirkungen der Rückübertragung einer geschenkten Sache an den Erblasser

RechtsprechungJudikaturMoritz ZoppelAnwBl 2025/210AnwBl 2025, 576 Heft 10 v. 31.10.2025

Für die Frage der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen ist (auch) im Anwendungsbereich des § 788 ABGB nF im Einklang mit den tragenden Grundsätzen des Pflichtteilsrechts und dem Zweck der Hinzu- und Anrechnung die Grundüberlegung relevant, Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich so zu stellen, als wäre die Sache noch im Nachlass. Damit scheidet im Fall der einvernehmlichen Aufhebung einer zuvor erfolgten unentgeltlichen Zuwendung, deren Ergebnis ist, dass sich die Sache wieder ungeschmälert und ohne eine vom Nachlass dafür zu tragende Gegenleistung im Nachlass befindet, eine Hinzu- und Anrechnung der ursprünglichen Zuwendung des Erblassers aus.

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