Ein Rechtsanwalt, der im (Schuldenregulierungs-)Verfahren, dessen Eröffnung er als Vertreter des Insolvenzschuldners beantragt hatte, für Gläubiger eine Forderung anmeldet und ein Absonderungsrecht an einer Liegenschaft geltend macht, verstößt gegen § 10 Abs 1 RAO (und § 10 RL-BA 2015).
20 Ds 4/24d

