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Zur Säumnis des Ausschusses im Eintragungsverfahren

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2025/200AnwBl 2025, 529 - 531 Heft 9 v. 19.9.2025

Im Verfahren über die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter nach der RAO besteht keine Möglichkeit zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde oder eines Devolutionsantrags an den Obersten Gerichtshof.

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