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Informationspflichten eines Kreditinstituts und Haftung

RechtsprechungJudikaturMoritz ZoppelAnwBl 2025/178AnwBl 2025, 511 Heft 9 v. 19.9.2025

Der Zweck der vorvertraglichen Informationspflichten in § 8 HIKrG besteht darin, dem Verbraucher eine fundierte Orientierung über die verfügbaren Kreditangebote am Markt zu ermöglichen.

Unterbleibt die vorvertragliche Informationserteilung nach § 8 HIKrG oder erfolgt sie nicht unverzüglich, kann der daraus entstehende Schaden gegenüber dem pflichtwidrig handelnden Kreditinstitut geltend gemacht werden.

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