Jüngst wurde ein Feldzug gegen alle geführt, die Abmahnschreiben im Zusammenhang mit Besitzstörungen verschicken. Dieser Kampf hat in Anbetracht der "ZupfDi-Entscheidungen" zwar einige begrüßenswerte Klarstellungen in der Judikatur hervorgebracht, doch der Versuch von , (FN ) Abmahnschreiben grundsätzlich als strafrechtswidrig zu klassifizieren, muss scheitern.

