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Zur Einberufung der Hauptversammlung einer AG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/146AnwBl 2025, 425 Heft 7 und 8 v. 2.6.2025

1. Der OGH leitet aus § 199 Abs 1 Z 1 iVm § 105 Abs 1 S 1 AktG ab, dass die Einberufung der Hauptversammlung einer AG einen nach den Vorschriften für Kollegialorgane gefassten Vorstandsbeschluss erfordert, sofern der Vorstand einen mehrgliedrigen Aufbau aufweist sowie keine gegenteiligen Vorschriften in der Satzung bestehen.

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