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Alternative Kostenkalkulation in Einwendungen nach § 54 Abs 1a ZPO ist nicht erforderlich

RechtsprechungJudikaturArmin WindhagerAnwBl 2025/142AnwBl 2025, 412 - 413 Heft 6 v. 2.6.2025

Die Forderung, dass Einwendungen gegen das gegnerische Kostenverzeichnis rechnerisch nachvollziehbar gestaltet und alternativ durchkalkuliert sein müssen, um als Begründung für eine (teil-)abweisende Kostenentscheidung herangezogen werden zu können, ist eine Überspannung der Anforderungen des § 54 Abs 1a ZPO.

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