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Rechte und Pflichten eines Erwachsenenvertreters II

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2025/141AnwBl 2025, 411 - 412 Heft 6 v. 2.6.2025

Das Einschreiten vor Gericht eines gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreters nach dem Ableben der vertretenen Person ist disziplinär, wenn ihm nicht auch Prozessvollmacht erteilt wurde

23 Ds 10/23g

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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