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Zum Informationsanspruch der Gesellschafter

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/122AnwBl 2025, 360 Heft 6 v. 2.6.2025

1. Der Anspruch auf Information steht jedem Gesellschafter als Individualrecht zu und umfasst grundsätzlich alle Angelegenheiten der GmbH. Dieser ist im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

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