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Zur Unterscheidungskraft bei "sonstigen Marken"

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2024/4AnwBl 2024, 4 - 5 Heft 1 v. 4.1.2024

1. Eine Marke, die unter keine der üblichen Markenformen (Wortmarken, Wortbildmarken, Formmarken etc) fällt, ist eine "sonstige Marke". Sie muss in einer angemessenen Form unter Verwendung allgemein zugänglicher, dh auch vom Patentamt verarbeitbarer Technologien eindeutig, präzise, abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv wiedergegeben werden, sodass jedermann klar und präzise feststellen kann, für welchen Gegenstand Schutz gewährt wird.

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