vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Suchtgifthandel, Überlassen, Suchtgift, Reinheitsgehalt, Wirkstoffmenge, Wahlfeststellungen, Begründungsmangel

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/44AnwBl 2024, 93 - 94 Heft 2 v. 30.1.2024

Die in § 28a Abs 1 SMG angeführten Tathandlungen erfordern Feststellungen zu Wirkstoffart und Wirkstoffmenge des Suchtgifts im Zeitpunkt der Tatbegehung (§ 28a Abs 1 Fall 5 SMG somit zum Zeitpunkt des Überlassens). Die Beschaffenheit im Zeitpunkt der späteren Konsumation ist nicht maßgeblich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!