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Aussageverweigerung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/53AnwBl 2023, 99 - 100 Heft 2 v. 7.2.2023

In einem sich auf § 158 Abs 2 StPO stützenden Antrag wäre darzulegen, weshalb die Beantwortung der konkret in Rede stehenden Frage, in Ansehung derer die Voraussetzungen des § 158 Abs 1 StPO vorliegen, zur Wahrheitsfindung zwingend erforderlich sein soll.

12 Os 12/22i

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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