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Sachverhaltsklärung durch BerG

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/46AnwBl 2023, 99 Heft 2 v. 7.2.2023

Ein generelles (Grund-)Recht auf Beweisaufnahme im Berufungsverfahren besteht nicht. Eine Verletzung von Art 6 Abs 1 MRK erblickt der EGMR nur dann, wenn das BerG (bei voller Kognitionsbefugnis in der Schuldfrage) von der Beweiswürdigung des ErstG zum Nachteil des Angekl ohne unmittelbare Beweisaufnahme abweicht.

14 Os 2/22h

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