Im Oktober 2018 stellte der Gerichtshof fest, dass das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtungen aus der RL 95/60 (FN 1) verstoßen hatte, indem es die Verwendung der steuerlichen Kennzeichnung für Gasöl zum Antrieb privater Sportboote zuließ, weshalb nicht zum Normalsatz besteuert wurde.