Die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) verhängte gegen die Volkswagen Group Italia SpA (VWGI) und die Volkswagen Aktiengesellschaft (VWAG) eine Geldbuße in Höhe von 5 Mio Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern. Diese Praktiken umfassten das Inverkehrbringen von Dieselfahrzeugen in Italien, in die eine Software eingebaut war, mit der die Messung der Stickoxid-Emissionswerte bei der Überprüfung von Schadstoffemissionen verändert werden konnte, sowie die Bewerbung mit der Behauptung, dass diese Fahrzeuge den Umweltschutzvorschriften entsprächen.