X besaß seit ihrer Geburt die dänische und die amerikanische Staatsangehörigkeit. Sie beantragte beim Udlændinge- og Integrationsministerium (Ministerium für Ausländer und Integration, Dänemark), ihre dänische Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen. Das Ministerium teilte jedoch X mit, dass sie mit Vollendung des 22. Lebensjahrs die dänische Staatsangehörigkeit verloren habe. Wird ein solcher Antrag nämlich nicht vor diesem Zeitpunkt gestellt, verlieren dänische Staatsangehörige, die im Ausland geboren wurden und nie in Dänemark gewohnt haben und sich dort auch nicht unter Umständen aufgehalten haben, die eine Bindung zu diesem Mitgliedstaat belegen, ihre Staatsangehörigkeit.