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Strafschärfung bei Rückfall

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/291AnwBl 2023, 629 Heft 11 v. 30.10.2023

Das Verbrechen des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, § 143 Abs 1 Fall 2 StGB stellt keine strafbare Handlung gegen Leib und Leben dar und wird daher von § 39 Abs 1a StGB nicht erfasst.

15 Os 64/22h

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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