Das Gericht erster Instanz in Brașov (Kronstadt, Rumänien) stellte gegen einen moldauischen Staatsangehörigen einen Europäischen Haftbefehl (EHB) zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe aus. Obwohl die Verteidigung nachgewiesen hat, dass der Gesuchte stabile familiäre und berufliche Wurzeln in Italien hat, kann das Berufungsgericht Bologna als ersuchte Justizbehörde in Italien die Übergabe an Rumänien nicht verweigern, damit die Strafe in Italien vollstreckt wird. Nach dem italienischen Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den EHB (FN 1) ist diese Möglichkeit auf italienische Staatsangehörige und Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Union beschränkt, die Bindungen zu Italien aufweisen, und schließt Drittstaatsangehörige aus.