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Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist nur als letztes Mittel heranzuziehen

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2023/235AnwBl 2023, 476 Heft 9 v. 8.9.2023

Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft, die mit einem Baurecht belastet ist, und begehrt von den Beklagten den sich aus der vereinbarten Wertsicherung des Bauzinses für mehrere Monate ergebenden Betrag. Die Beklagten wendeten ein, die Verkehrsanbindung der Liegenschaft sei durch bauliche Veränderungen an der Landesstraße derart verschlechtert worden, dass die vom Baurecht umfassten Grundstücke mit dem PKW und zu Fuß nur mehr sehr eingeschränkt erreichbar seien. Damit hätte sich seit Abschluss des Baurechtsvertrags und der entsprechenden Nachträge die Geschäftsgrundlage so gravierend geändert, dass eine Vertragsanpassung durch Minderung des Bauzinses erforderlich sei.

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