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Zu nichtigen Klauseln in AGB

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/222AnwBl 2023, 472 - 473 Heft 9 v. 8.9.2023

1. Nach der Rsp des OGH ist eine Klausel in AGB, die eine pauschale Stornogebühr von 20 % des Kaufpreises bei unbegründetem Vertragsrücktritt durch den Käufer festlegt, für den Verbraucher insbesondere wegen der unangemessenen Höhe der Stornogebühr gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und daher nichtig.

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