Gegen E.D.L. wurde 2019 vom Gemeindegericht Zadar, Kroatien, ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich E.D.L. in Italien auf. Der für die Vollstreckung des Haftbefehls zuständige Berufungsgerichtshof Mailand stellte durch ein psychiatrisches Gutachten eine Psychose des Individuums sowie Suizidgefahr im Falle einer Inhaftierung fest. Die italienischen Vorschriften, die auf der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über Europäische Haftbefehle basieren, sehen allerdings keine Ablehnung der Vollstreckung aufgrund von gesundheitlichen Problemen vor. Der italienische Verfassungsgerichtshof wurde zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften hinzugezogen. Dieser bat den EuGH um Vorabentscheidung.