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Rechtsmittel - Streithilfe - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte Beihilferegelung - Zulassung von Streithilfe im Rechtsmittelverfahren gegen ein Urteil des Gerichts - Aufhebung der Entscheidung des Gerichts - Zurückverweisung der Rechtssache an das Gericht - Entscheidung des Gerichts, das es ablehnt, schriftliche Stellungnahmen zu dem von einem Streithelfer des Rechtsmittels eingereichten Urteil zu den Verfahrensakten aufzunehmen - Stillschweigende Entscheidung des Gerichts, einem Streithelfer des Rechtsmittels die Stellung eines Streithelfers vor dem Gericht abzulehnen - Zulässigkeit des Rechtsmittels - Streithelferstellung eines Rechtsmittelhelfers vor dem Gericht

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2023/20AnwBl 2023, 10 Heft 1 v. 10.1.2023

Anheuser-Busch InBev SA/NV und Ampar BVBA sind zwei belgische Unternehmen, die Anfang 2016 von der Entscheidung der Kommission betroffen waren, das System zur Befreiung von überschüssigen Gewinnabgaben als rechtswidrige staatliche Beihilfe einzustufen. Mehrere Unternehmen und Belgien erhoben Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Kommission.

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