In Folge des Dieselskandals deutscher Autohersteller klagte die Privatperson QB die Mercedes-Benz Group auf Schadensersatz. Das von QB erworbene Dieselfahrzeug war mit einer Software ausgestattet, die die tatsächlichen Abgaswerte des Dieselmotors manipulierte. Eine solche Einrichtung ist laut VO (EG) 715/2007 über die Emissionsstandards für Pkw verboten. (FN 1) Das zuständige Landesgericht Ravensburg ersuchte den Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bezüglich der Auslegung von VO (EG) 715/2007 sowie der RahmenRL 2007/46/EG für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen. (FN 2)