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Verschlechterungsverbot bedeutet nicht Verbesserungsgebot

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/178AnwBl 2023, 348 Heft 6 v. 1.6.2023

Der Wegfall einer strafbaren Handlung verpflichtet nicht zur Herabsetzung der Strafe.

13 Os 37/22y

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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