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Angeklagte, Zeugen und Maskenpflicht

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/170AnwBl 2023, 346 - 347 Heft 6 v. 1.6.2023

Dass Angeklagte oder Zeugen während ihrer Vernehmungen generell keine (im Zuge der 2020 aufgetretenen COVID-19-Pandemie sogar durch Verordnung vorgeschriebene) Mund- und Nasenschutzmaske tragen dürfen, weil sonst die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage nicht beurteilt werden könne, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

13 Os 91/21p

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