Die Frau des Kl verstarb bei einer Routineoperation in einem von der ErstBekl betriebenen Spital, dessen Haftpflichtversicherer die ZweitBekl ist. Im RevVerfahren war nicht strittig, dass von einem Kunstfehler und leichter Fahrlässigkeit der behandelnden Ärztin auszugehen ist. Durch den Tod seiner Frau kam es beim Kl zum Auftritt einer akuten Belastungsreaktion, die mit einer normalen Trauerreaktion vergleichbar ist. Zudem kam es jedoch auch zu einer depressiven Anpassungsstörung mit Krankheitswert, die über mehrere Wochen anhielt.