Der Rat der Europäischen Union hat gem Art 29 EUV den Beschluss 2011/273/GASP vom 9. 5. 2011 über restriktive Maßnahmen angenommen, der die gewaltsame Unterdrückung friedlicher Proteste in Syrien scharf verurteilt und die syrischen Behörden aufgefordert hat, keine Gewalt gegenüber der Bevölkerung anzuwenden. Zudem verhängte der Rat Einreisebeschränkungen in die EU und das Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich waren.