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Schlepperei ist schlichtes Tätigkeitsdelikt

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/10AnwBl 2023, 7 Heft 1 v. 10.1.2023

Schlepperei ist ein schlichtes Tätigkeitsdelikt, das mit Ausführung der ges umschriebenen Tathandlung vollendet ist. Ob diese gelingt, ist für die Frage der Tatvollendung ohne Bedeutung.

14 Os 5/22z

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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