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Inhalt des Ermittlungsakts

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/6AnwBl 2022, 6 Heft 1 v. 5.1.2022

Ermittlungsakten sind nicht faktisch, sondern rechtlich determiniert, sodass der allein aus der Möglichkeit des Zugriffs auf elektronische Daten gezogene (rechtliche) Schluss auf das Vorliegen von Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens iSd § 51 Abs 1 StPO nicht zulässig ist. Erst deren Bewertung als Information zu erheblichen Tatsachen macht sie zu einem solchen Ergebnis und verpflichtet zu aktenmäßigem Festhalten, mit dem Zugänglichkeit nach § 53 Abs 1 StPO einhergeht.

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