Am 1. 1. 2022 ist eine Änderung der Strafprozessordnung in Kraft getreten, mit der die Kronzeugenregelung für weitere sieben Jahre verlängert wird. Die Kartellrechtsexpertin MMag. Dr. hat sich bereits im Begutachtungsverfahren für den ÖRAK eingebracht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.