Der OGH ist mit einem Rekurs der österr Wettbewerbsbehörde in einem Verfahren befasst, in dem festgestellt werden soll, dass Nordzucker gegen das Kartellrecht der Union sowie das österr Wettbewerbsrecht verstoßen habe, und in dem gegen Südzucker aufgrund des gleichen Verstoßes eine Geldbuße verhängt werden soll. Dieses Verfahren betrifft ua ein Telefonat, bei dem Vertreter der beiden Unternehmen über den österreichischen Zuckermarkt gesprochen haben. Dieses Telefonat wurde bereits von der deutschen Wettbewerbsbehörde in einer rechtskräftig gewordenen Entscheidung erwähnt. Mit dieser Entscheidung stellte diese Behörde fest, dass die beiden Unternehmen sowohl gegen das Unionsrecht als auch gegen das deutsche Wettbewerbsrecht verstoßen hätten, und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 195,5 Mio Euro gegen Südzucker.