Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) wurde im Jahr 1922 gegründet. Zweck des Vereins war und ist die Wahrung und Förderung der Interessen der Rechtsanwaltschaft sowie die Förderung der wissenschaftlichen und beruflichen Ausbildung der Mitglieder, die Pflege und Förderung des kollegialen Zusammenhaltes der Angehörigen des Rechtsanwaltsstandes sowie die Aufrechterhaltung des Kontaktes mit Kollegen, die nicht mehr den Rechtsanwaltsberuf ausüben, sowie deren Witwen und Waisen.