Wenige Tage nach dem Ende des Alleinvermittlungsauftrags hatte die Eigentümerin einer Liegenschaft ihrer Maklerin erklärt, die Liegenschaft nicht mehr verkaufen zu wollen. Diese Information leitete die Maklerin an den Kaufinteressenten, mit dem sie zuvor die Liegenschaft besichtigt hatte, weiter, ohne ihm die Kontaktdaten der Verkäuferin bekannt zu geben. Der Kaufinteressent erhob diese Kontaktdaten in der Folge von sich aus und kaufte sodann die Liegenschaft um einen etwas niedrigeren Kaufpreis, als er im Exposé genannt worden war. Vom Käufer forderte die Maklerin mit ihrer Klage nunmehr die Provision.