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Kein Tatsachensubstrat in Zusatzfragen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/66AnwBl 2021, 139 Heft 3 v. 11.3.2021

Gem § 313 StPO sind Fragen nach Zurechnungsunfähigkeit nicht nach der konkreten Fallgestaltung, sondern nach dem Vorliegen der gesetzlichen Kriterien des Strafausschließungsgrunds (iwS) schlechthin zu stellen.

15 Os 51/20v

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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