1. Testkäufe von Mitbewerbern sind grundsätzlich zulässig.
2. Die Testpersonen dürfen sich aber beim Kauf einer Ware nicht anders verhalten als Kunden in diesen oder ähnlichen Fällen.
3. Sie dürfen daher bspw fragen, ob ihnen ein (wenngleich gesetzeswidriger) Rabatt gewährt werde, und dürfen hierbei auch heimlich vorgehen, also ohne Aufdeckung ihres Auftraggebers und ihrer Funktion als Testkäufer.