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Gewährleistung für merkantilen Minderwert nach Reparatur

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2021/42AnwBl 2021, 84 Heft 2 v. 17.2.2021

Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug im Beurteilungszeitpunkt trotz der durchgeführten Reparatur nach wie vor mangelhaft iS einer Störung der subjektiven Äquivalenz. Dieser Mangel konnte - weil der Primärbehelf des Austauschs beim vorliegenden Gebrauchtwagenkauf ausscheidet - nur durch die sekundären Gewährleistungsbehelfe der Wandlung oder Preisminderung behoben werden.

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