Ausübung von Rechten nach Art 6 MRK ist "Ausübung eines Rechtes nach diesem Gesetz".
11 Os 51/20i
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ausübung von Rechten nach Art 6 MRK ist "Ausübung eines Rechtes nach diesem Gesetz".
11 Os 51/20i
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